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Aufnahmeverfahren
Sofern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist, können schulpflichtige Kinder mit der Einstufung für Praktische - Bildbarkeit, Lernhilfe, Erziehungshilfe und mit Körperbehinderungen aufgenommen werden. Das Erstgespräch wird durch den zuständigen Aufnahmekreis durchgeführt. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes erfolgt in der Pädagogischen Konferenz.
Anträge auf Einschulung können von den Erziehungsberechtigten über
die Schule am Wohnort, das zuständige Staatliche Schulamt oder auch
direkt an die Schule gestellt werden.
Das Einzugsgebiet umfasst den Landkreis Marburg- Biedenkopf, darüber hinaus die Randgebiete der angrenzenden Landkreise.
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